Dem
Untergebenen geziemt es nicht,
an die wohldurchdachten Anweisungen des
Vorgesetzten seinen eigenen beschränkten Maßstab anzulegen,
und in dünkelhaftem Übermut sich ein Urteil
über dieselben anzumaßen.
Preußische Militärverordnung 1871 (Das stand
in großen Lettern an der Wand in der Ausbildungskompanie...)
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